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§ 57a Überprüfung

Sicherheit kommt zuerst - gesetzliche § 57a Überprüfung

In Österreich müssen Kraftfahrzeuge in gesetzlich festgelegten Abständen auf ihre Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden. Dies geschieht im Rahmen der sogenannten §57a-Begutachtung. Nach einer erfolgreichen Prüfung erhält Ihr Fahrzeug eine Prüfplakette, das sogenannte "Pickerl". Dieses Pickerl, auf dem das Kennzeichen, die Fälligkeit der nächsten Begutachtung und die Prüfplakettennummer vermerkt sind, kommt als Aufkleber auf die Windschutzscheibe Ihres Fahrzeuges.

Merbag ist als zertifizierte Werkstätte dazu befugt, §57a Überprüfungen fachgerecht durchzuführen. Wenn Ihr Auto also wieder eine Pickerl-Überprüfung benötigt, reicht es, einen Termin in einer unserer Werkstätten zu vereinbaren und Ihren Zulassungsschein mitzubringen. Wir kümmern uns um den Rest.

Wartung Und Service Pickerlüberprüfung

Achtung bei Pickerl-Überziehung

Wer mit dem eigenen Fahrzeug ins Ausland reist, sollte rechtzeitig die Gültigkeit des Pickerls überprüfen. Zwar kann die §57a-Begutachtung in Österreich dank der gesetzlichen Toleranzfrist noch bis zu vier Monate später durchgeführt werden, aber diese Regelung wird im Ausland häufig nicht anerkannt.

Bei Kontrollen orientieren sich ausländische Behörden meist ausschließlich am auf der Plakette ausgewiesenen Fälligkeitsdatum. Ist dieses bereits überschritten, kann das Fahrzeug als nicht ordnungsgemäß begutachtet gelten. Vor allem in Italien, Kroatien, Slowenien und Ungarn kann dies zu Problemen führen. Je nach nationalen Bestimmungen drohen Geldstrafen, im Einzelfall sogar die Untersagung der Weiterfahrt.

Unser Tipp: Warten Sie nicht bis zur letzten Minute. Lassen Sie Ihr Fahrzeug vor der Urlaubsreise überprüfen und starten Sie mit einem gültigen Pickerl sowie einem guten Gefühl in die Ferien.

FAQ - Was wird im Rahmen der § 57a Überprüfung kontrolliert?

Sie möchten mehr über das Pickerl in Österreich wissen? Finden Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Registrierung, zu den Mängelkategorien und den geprüften Komponenten.

Merbag ist als zertifizierte Werkstätte dazu befugt, §57a Überprüfungen fachgerecht durchzuführen. Wenn Ihr Auto also wieder eine Pickerl-Überprüfung benötigt, reicht es, einen Termin in einer unserer Werkstätten zu vereinbaren und Ihren Zulassungsschein mitzubringen. Wir kümmern uns um den Rest.

Bei der §57a-Begutachtung wird überprüft, ob das Fahrzeug den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit entspricht. Diese Prüfung umfasst folgende Komponenten:

 

  • Ausrüstung
  • Beleuchtung
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Fahrgestell und Karosserie
  • Bereifung
  • Motor
  • Bremsen
  • Umweltverträglichkeit der Abgaswerte

Bei Elektrofahrzeugen im Speziellen:

  • Sichtprüfung von Hochvolt-Komponenten (Kabel, Steckdorse, Kennzeichnungen, Beschädigungen)
  • Kontrolle auf offensichtliche Gefahren (z. B. freiliegende Leitungen)
  • Auslesen von Fehlerspeichern / Onboard-Diagnose
  • Kontrolle der elektronischen Systeme (Steuergeräte etc.)

Insgesamt umfasst der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfumfang über 130 verschiedene Punkte, die Überprüfung nimmt bei einem Pkw in etwa eine Stunde in Anspruch. Sie haben noch mehr Fragen? Jede Menge Antworten auf viele Fragen rund um das Thema § 57a-Pickerl stellt die WKO zur Verfügung. Hier geht es zu den weiterführende Informationen.

Bei der §57a Überprüfung wird zwischen folgenden Mängelarten unterschieden:

Ohne Mängel Im Idealfall entspricht das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften in allen Punkten.
   
Leichte Mängel Diese beeinträchtigen nicht die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs.
   
Schwere Mängel

Diese beeinflussen die Verkehrs- und Betriebssicherheit und müssen ehestmöglich behoben werden, sonst erhält das Fahrzeug kein neues Pickerl.
Zwischen einem ersten negativen Gutachten und der Nachbegutachtung, nach Mängelbehebung, dürfen höchstens 4 Wochen (28 Tage) vergangen sein. In diesem Zeitraum dürfen mit dem Fahrzeug nicht mehr als 1.000 Kilometer zurückgelegt worden sein.

 

Gefahr in Verzug Dabei handelt es sich um Mängel, die entweder die Verkehrssicherheit stark negativ beeinflussen oder eine unzumutbare Lärm-, Rauch- oder Geruchsbelästigung zur Folge haben. Im Fall solcher Mängel, darf das Fahrzeug nicht mehr genutzt werden und die Mängel müssen behoben werden, um eine erneute Prüfung zu ermöglichen.
   
Vorschriftsmängel Dies können zum Beispiel nicht typisierte Änderungen am Fahrzeug sein. In diesem Fall muss der Fahrzeughalter darauf hingewiesen werden, dass das Fahrzeug wieder in einen vorschriftsmäßigen Zustand zu versetzen oder die Änderungen zu typisieren sind. 
Bremsen Mb

Prüfungsintervall:

Die § 57a Überprüfung findet für Neufahrzeuge (Pkw / Kombi) alle 3 Jahre, für historische Fahrzeuge alle 2 Jahre und für alle übrigen Fahrzeuge (PKW, Transporter, LKW) jährlich statt. Falls Sie einen Termin zu einer § 57a Überprüfung wünschen oder darüber beraten werden möchten, vereinbaren Sie gleich unterhalb einen Termin mit unserem Echtzeit-Kalender.

https://www.wko.at/noe/gewerbe-handwerk/metalltechniker/-57a-pickerl-nachueberpruefung

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